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Zentrale
Soundconvoy, Einzelfirma

Grafenstr.5
D-41472 Neuss

Tel.: +49 (0)2182 - 871925
Fax: +49 (0)2182 - 871625

E-Mail: info(at)soundconvoy.de
Web: www.soundconvoy.de


Inhaber
Rolf D. Vogels
Steuernummer
Finanzamt Neuss
125/5237/1458
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27a UStG DE 226809783


Inhalt
Rolf D. Vogels

Bildmaterial
Michael Hilgers
Sebastian Mertens
Rolf D. Vogels
Christian Eitz

Webdesign & Umsetzung
bevison.de |Andreas Wagner

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Urheberrecht
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Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Gage ist vor Beginn der Veranstaltung, nach Eintreffen der Band, in bar/per Scheck an Rolf Vogels oder einen von Ihm Bevollmächtigten zu zahlen. Der Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über die Gagenhöhe zu geben. Das Gagengeheimnis ist zu Wahren.

Der Veranstalter übernimmt die GEMA – Gebühren und die eventuell anfallende Vergnügungssteuer. Die Mitglieder der Band Sound Convoy erklären, für ihre Steuern und Sozialabgaben selbst aufzukommen, d.h. der Veranstalter ist nicht berechtigt, irgendwelche Abzüge vorzunehmen.

Die Band ist in der Gestaltung und Darbietung ihres Programms frei. Künstlerische Weisungen vom Veranstalter oder eines Dritten unterliegt sie nicht.

Weder der Veranstalter, noch andere Personen dürfen ohne schriftlicher Zustimmung der Band Mitschnitte auf Ton- oder Bildträger vornehmen.

Der Band ist es gestattet, während der Veranstaltung den Verkauf von CD´s und Merchandising Artikel selbst durchzuführen.

Der Veranstalter haftet dafür, dass die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen für die Künstler gewahrt sind. Für Beschädigungen an Gerätschaften und Garderobe, die durch unachtsames oder böswilliges Verhalten der Zuschauer entstehen, haftet in erster Linie der Veranstalter. Bei mehrtägigen Veranstaltungen in nicht fest verschlossenen Räumen ist seitens des Veranstalters eine Wache zu stellen.

Verletzt einer der Vertragspartner schuldhaft Verpflichtungen aus diesem Vertrag, so hat er dem anderen Vertragspartner eine Konventionalstrafe in Höhe der im Vertrag genannten Gage zu zahlen. Weitere Ansprüche sind für beide Seiten ausgeschlossen.

Wird das Gastspiel infolge höherer Gewalt abgesagt, so trägt jeder Vertragspartner seine eigenen Kosten selbst. Als Höhere Gewalt ist insbesondere Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen, schwerwiegende Autopanne o.ä.. Sound Convoy ist verpflichtet, Nachweis zu erbringen, nicht schuldhaft gehandelt zu haben.
Bei kurzfristigen Fernsehterminen wird der Künstler von diesem Vertrag entbunden, wenn der Veranstalter mindestens 14 Tage vor dem in diesem Vertrag genannten Auftrittszeitpunkt unterrichtet wird.
Eine eventuell beigefügte Bühnenanweisung ist Bestandteil des Vertrages.

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen hierdurch nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen gelten als nicht getroffen.

Gerichtsstand ist Neuss.

 

 

 

 

 

 

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