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Soundconvoy, Einzelfirma
Grafenstr.5
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Tel.: +49 (0)2182 - 871925
Fax: +49 (0)2182 - 871625
E-Mail: info(at)soundconvoy.de
Web: www.soundconvoy.de
Inhaber
Rolf D. Vogels
Steuernummer
Finanzamt Neuss
125/5237/1458
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27a UStG DE 226809783
Inhalt
Rolf D. Vogels
Bildmaterial
Michael Hilgers
Sebastian Mertens
Rolf D. Vogels
Christian Eitz
Webdesign & Umsetzung
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Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Gage ist vor Beginn der Veranstaltung, nach Eintreffen
der Band, in bar/per Scheck an Rolf Vogels oder einen
von Ihm Bevollmächtigten
zu zahlen. Der Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich,
keinem Dritten Auskunft über die Gagenhöhe zu geben.
Das Gagengeheimnis ist zu Wahren.
Der Veranstalter übernimmt die GEMA – Gebühren
und die eventuell anfallende Vergnügungssteuer. Die Mitglieder
der Band Sound Convoy erklären, für ihre Steuern und
Sozialabgaben selbst aufzukommen, d.h. der Veranstalter ist nicht
berechtigt, irgendwelche Abzüge vorzunehmen.
Die Band ist in der Gestaltung und Darbietung ihres Programms
frei. Künstlerische Weisungen vom Veranstalter oder eines
Dritten unterliegt sie nicht.
Weder der Veranstalter, noch andere Personen dürfen ohne
schriftlicher Zustimmung der Band Mitschnitte auf Ton- oder Bildträger
vornehmen.
Der Band ist es gestattet, während der Veranstaltung den
Verkauf von CD´s und Merchandising Artikel selbst durchzuführen.
Der Veranstalter haftet dafür, dass die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen
für die Künstler gewahrt sind. Für Beschädigungen
an Gerätschaften und Garderobe, die durch unachtsames oder
böswilliges Verhalten der Zuschauer entstehen, haftet in
erster Linie der Veranstalter. Bei mehrtägigen Veranstaltungen
in nicht fest verschlossenen Räumen ist seitens des Veranstalters
eine Wache zu stellen.
Verletzt einer der Vertragspartner schuldhaft Verpflichtungen
aus diesem Vertrag, so hat er dem anderen Vertragspartner
eine Konventionalstrafe in Höhe der im Vertrag genannten Gage
zu zahlen. Weitere Ansprüche sind für beide Seiten
ausgeschlossen.
Wird das Gastspiel infolge höherer Gewalt abgesagt, so trägt
jeder Vertragspartner seine eigenen Kosten selbst. Als Höhere
Gewalt ist insbesondere Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen,
schwerwiegende Autopanne o.ä.. Sound Convoy ist verpflichtet,
Nachweis zu erbringen, nicht schuldhaft gehandelt zu haben.
Bei kurzfristigen Fernsehterminen wird der Künstler von
diesem Vertrag entbunden, wenn der Veranstalter mindestens
14 Tage vor dem in diesem Vertrag genannten Auftrittszeitpunkt
unterrichtet
wird.
Eine eventuell beigefügte Bühnenanweisung ist Bestandteil
des Vertrages.
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar
oder unwirksam, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen
hierdurch nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen
des Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche
Nebenabsprachen gelten als nicht getroffen.
Gerichtsstand ist Neuss.
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